Nach Stent-Einsatz am Herz


Vor Blutgerinnseln schützen
Nach Stent-Einsatz am Herz

Experten schätzen, dass im Jahr 2012 über 300.000 Herzpatienten in Deutschland einen Stent in ein Kranzgefäß des Herzens eingesetzt bekamen. Dann ist die Einnahme von Medikamenten erforderlich, die Blutgerinnseln vorbeugen. Die Deutsche Herzstiftung rät zu einem Stent-Pass, um Therapieverlauf und Medikamenteneinnahme zu dokumentieren.

Stent erfordert Gerinnselvorbeugung

Der Stent ist eine Gefäßstütze und soll ein verengtes Herzkranzgefäß nach Aufdehnung dauerhaft offen halten. Zum Einsatz kommt er bei der Behandlung der koronaren Herzkrankheit (KHK) und des Herzinfarkts. Eine mögliche Nebenwirkung der Stent-Therapie ist das Entstehen von Blutgerinnseln. Blutplättchen können sich am Stent verklumpen. Dann bildet sich aus ihnen ein Blutgerinnsel, ein Herzinfarkt droht. Um Blutgerinnseln vorzubeugen, sind betroffene Patienten deshalb auf die regelmäßige Einnahme plättchenhemmender Medikamente angewiesen, zum Beispiel Acetylsalicylsäure (ASS)  in Kombination mit Prasugrel, Ticagrelor oder Clopidogrel. Sie beugen dem Entstehen von Gerinnseln vor, indem sie das Aneinanderheften von Blutplättchen hemmen.

Verlauf der Behandlung dokumentieren

„Bei der Stent-Therapie kommt es sehr auf die konsequente Einnahme der plättchenhemmenden Medikamente an. Ein vorzeitiges Absetzen kann einen Infarkt auslösen“, warnt Prof. Dr. med. Udo Sechtem, Vorsitzender der Deutschen Stiftung für Herzforschung und Beiratsmitglied der Deutschen Herzstiftung.

Um den Therapieverlauf gut im Blick zu behalten, raten die Experten zu einem Stent-Pass. „Der Stent-Pass hilft, eine folgenschwere Unterbrechung der Behandlung zu vermeiden, indem Arzt und Patient darin den Therapieverlauf dauerhaft dokumentieren“, erläutert Dr. Sechtem. In den Ausweis kann der Arzt Stent-Art, Datum der Implantation sowie Art und Dosierung der Medikamente eintragen. Zusammengefaltet passt er in jedes Portemonnaie. Erhältlich ist ein kostenloser Stent-Pass unter nachstehendem Link.

Die App zum E-Rezept:











 

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